Sebastian Römer

Stadt Bornheim - Fachbereich 11.2 - Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Ehrenamt, Partnerschaften, Stadtarchiv

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Paul Corrales Braun

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Internationales – Ausländerrecht

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim unterstützt ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung am Standort Bornheim. Wenn Sie nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) stammen, helfen wir Ihnen insbesondere auch bei dem Kontakt mit den zuständigen Behörden, damit Sie im Rahmen des ausländerrechtlichen Verfahrens möglichst einfach die notwendigen Genehmigungen für Ihr Unternehmen in Deutschland (z.B. uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung) erhalten.

Im Abhängigkeit vom Herkunftsland gibt es in Deutschland unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

  • Europäische Union: Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland und unterliegen keinen Restriktionen. Sie können ohne Formalitäten nach Deutschland einreisen und wie ein Inländer Ihr Unternehmen gründen.
  • Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA, Puerto Rico: Angehörige dieser Staaten können zunächst mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die erforderliche unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der zuständigen lokalen  Ausländerbehörde (Service Center) beantragen.
  • Andere Staaten: Angehörige anderer Staaten müssen die Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise bei der jeweiligen deutschen konsularischen Vertretung im Heimatland des Unternehmens beantragen. Je nach Herkunftsland gelten sehr unterschiedliche Regelungen, die Sie beim  Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erfragen können.

Die Bearbeitung Ihrer Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen vor Ort obliegt der lokal zuständigen Ausländerbehörde, die in der Regel unter Hinzuziehung externer Beratung das Anliegen eines Ausländers, in Deutschland unternehmerisch tätig zu werden, prüft. Ausländer müssen dazu Belege über ihre Absicht, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, beibringen. Dies können z.B. Business-Pläne oder Finanzunterlagen sein. Was im individuellen Fall notwendig ist, sollten Sie vorab mit der lokalen Ausländerbehörde klären.

Erkundigen Sie sich auch nach weiteren deutschen Beratungseinrichtungen vor Ort, die Ihnen weiterhelfen können. So gibt es beispielsweise in sehr vielen Staaten eine  deutsche Auslandshandelskammer, die Sie kompetent beraten kann.