Sebastian Römer
Stadt Bornheim - Fachbereich 11.2 - Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Ehrenamt, Partnerschaften, Stadtarchiv
Telefon: 02222 945 - 339
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Stadt Bornheim - 6.1 – Bauaufsicht
Telefon: 02222 945 - 313
E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de
Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim unterstützt ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung am Standort Bornheim. Wenn Sie nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) stammen, helfen wir Ihnen insbesondere auch bei dem Kontakt mit den zuständigen Behörden, damit Sie im Rahmen des ausländerrechtlichen Verfahrens möglichst einfach die notwendigen Genehmigungen für Ihr Unternehmen in Deutschland (z.B. uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung) erhalten.
Im Abhängigkeit vom Herkunftsland gibt es in Deutschland unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
Die Bearbeitung Ihrer Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen vor Ort obliegt der lokal zuständigen Ausländerbehörde, die in der Regel unter Hinzuziehung externer Beratung das Anliegen eines Ausländers, in Deutschland unternehmerisch tätig zu werden, prüft. Ausländer müssen dazu Belege über ihre Absicht, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, beibringen. Dies können z.B. Business-Pläne oder Finanzunterlagen sein. Was im individuellen Fall notwendig ist, sollten Sie vorab mit der lokalen Ausländerbehörde klären.
Erkundigen Sie sich auch nach weiteren deutschen Beratungseinrichtungen vor Ort, die Ihnen weiterhelfen können. So gibt es beispielsweise in sehr vielen Staaten eine deutsche Auslandshandelskammer, die Sie kompetent beraten kann.