Sebastian Römer
Stadt Bornheim - Fachbereich 11.2 - Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Ehrenamt, Partnerschaften, Stadtarchiv
Telefon: 02222 945 - 339
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Stadt Bornheim - 6.1 – Bauaufsicht
Telefon: 02222 945 - 313
E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de
Eine gewerbliche Tätigkeit muss in der Regel beim lokalen Gewerbeamt angemeldet werden. Aber: nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch eine gewerbliche Tätigkeit. Einige Berufsgruppen fallen nicht hierunter und müssen sich auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Hierzu zählen:
Freiberufler*innen
Definition laut EStG. Freiberuflich tätige Personen und Unternehmen müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, sondern melden sich direkt beim zuständigen Finanzamt an.
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
Für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe gilt dasselbe wie für Freiberufler*innen. Sie melden Sich direkt beim Finanzamt an und nicht beim Gewerbeamt.
Sonderfall Handwerk: Handwerksunternehmen unterliegen besonderen Auflagen – vor der Anmeldung müssen Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle eingetragen werden. Für Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Köln.
Alle übrigen Unternehmen sind verpflichtet, ihr Gewerbe dem zuständigen (lokalen) Gewerbeamt anzuzeigen. Auch Zweigniederlassungen, Vertriebsbüros und unselbstständige Filialen müssen am Betriebssitz angemeldet werden.
Bevor Sie die Gewerbeanmeldung vollziehen, müssen folgende Vorbereitungen abgeschlossen sein:
Die Anmeldung Ihres Gewerbes sollte zeitgleich mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Andernfalls können Sie mit empfindlichen Bussgeldern belegt werden. Zur Gewerbeanmeldung muss ein gesetzlich berechtigter Unternehmensvertreter beziehungsweise eine hiervon bevollmächtigte Person persönlich erscheinen.
Vorausgesetzt, Sie betreiben kein genehmigungspflichtiges Gewerbe, benötigen Sie zur Anmeldung die folgenden Dokumente:
Für die An- oder Ummeldung eines Unternehmens wird derzeit eine Bearbeitungsgebühr von € 20 erhoben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein.
Eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung wird automatisch versandt an die folgenden Institutionen:
In der Regel setzen sich diese Institutionen automatisch nach einiger Zeit mit Ihnen in Verbindung. Es ist jedoch empfehlenswert, Ihrerseits auch Kontakt aufzunehmen, um auftretende Fragen möglichst frühzeitig klären zu können.
Bei einer Reihe von Gewerbearten fallen besondere Anforderungen und Genehmigungsverfahren an:
Wichtiger Hinweis: Neben diesen „Standard-Fällen“ gibt es noch weitere Umstände, die eventuell eine besondere Genehmigungspflicht beinhalten. Um zu klären, ob Ihr Unternehmen einer Genehmigungspflicht unterliegt, sollten Sie unbedingt das Gewerbeamt konsultieren.
Für die Gewerbeanmeldung ist die Stadtverwaltung Bornheim (Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Ordnungswesen, Gewerbemeldestelle) zuständig.
Stadtverwaltung Bornheim
Amt 3.3 Ordnungswesen
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Telefon: +49 (0) 2222 / 945-159
Fax: +49 (0) 2222 / 945-126
Öffnungszeiten:
Montags–Freitags von 8.30–12.30 Uhr
Donnerstags von 15.00–17.30 Uhr
Alle Selbstständigen mit Ausnahme von Freiberufler*innen sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen müssen ihre Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anmelden.
Klären Sie unbedingt, ob Ihr Gewerbe einer bestimmten Genehmigungspflicht unterliegt.
(siehe Genehmigungspflicht)
Falls Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, halten Sie einen Auszug Ihres Eintrags zur Verfügung.
Zuständig für die Gewerbeanmeldung in Bornheim ist die Stadtverwaltung (Amt 3.3 Ordnungswesen, Gewerbeangelegenheiten), Rathausstraße 2,
53332 Bornheim (siehe Behörde).
Die Gewerbeanmeldung ist im Grunde eine Formsache, die kaum einer intensiven Beratung bedarf. Allerdings unter einer Voraussetzung – Ihr Gewerbe ist nicht erlaubnispflichtig und unterliegt keinen besonderen Beschränkungen.
Sollte Ihr Gewerbe aber erlaubnispflichtig sein, sollten Sie dies mit der Gewerbemeldestelle genau besprechen. Bei der Vermittlung von Kontakten und der Begleitung des Prozesses stehen wir Ihnen gerne zur Seite.