Sebastian Römer

Stadt Bornheim - Fachbereich 11.2 - Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Ehrenamt, Partnerschaften, Stadtarchiv

Telefon: 02222 945 - 339

E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de

Paul Corrales Braun

Telefon: 02222 945 - 225

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Bauen und Investieren

Hier finden Sie wichtige Tipps, die Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens helfen sollen.  Diese beinhalten Informationen zu den einzelnen Schritten Ihres Vorhabens, von der Planung über den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens bis hin zur Realisierung.

Überdies finden Sie Hinweise zu den jeweiligen Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Bornheim, die in das Verfahren einzubeziehen sind.

Selbstverständlich begleiten wir Sie gerne im gesamten Investitions- und Genehmigungsverfahren und stehen Ihnen bei der Realisierung Ihres Vorhabens hilfreich zur Seite.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Planungsphase – Standortsuche, Vorbereitung und Planung
Finanzierungsphase – Standortentscheidung, Finanzierung und Grundstückskauf
Genehmigungsphase – Bauantrag und -genehmigung
Öffentlichkeitsarbeit – 1. Spatenstich, Grundsteinlegung, Pressearbeit, Eröffnung

Planungsphase: Standortsuche, Vorbereitung und Planung

Der Wachstumsprozess Ihres Unternehmens soll auch in Zukunft nachhaltig gesichert werden. Die betrieblichen Kennzahlen unterstützen Ihre Entscheidung, zu expandieren, und Sie suchen deshalb einen neuen Standort für Ihr Unternehmen.

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim unterstützt und berät Sie in dieser Situation gerne bei der Wahl des optimalen Standortes für Ihr Unternehmen. Wir bieten Ihnen Informationen zur:

  • Lage des neuen Betriebsgrundstückes, Anbindung an die öffentliche Infrastruktur (Autobahn, Flughafen, Bahnhof, ÖPNV etc.), Entfernung zu wichtigen Knotenpunkten, Kunden oder Lieferanten,
  • Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes, planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Hierzu erhalten Sie und/oder Ihr Architekt/Unternehmensberater die kompletten Planunterlagen zu dem Grundstück beziehungsweise zu dem entsprechenden Gewerbegebiet der Stadt Bornheim (Lageplan, Flurkarte, Bebauungsplan etc.)
  • Erschließungssituation des Grundstückes. Die Gewerbegrundstücke sind voll erschlossen (Straße, Kanal, Wasser); Informationen zu weiteren Versorgungsträgern (Gas, Strom, Telefon etc.) erhalten Sie bei uns aus erster Hand (siehe auch Preise und Steuern).

Finanzierungsphase: Standortentscheidung, Finanzierung und Grundstückskauf

Für den Standort Ihrer Wahl erörtern wir mit Ihnen die auf Ihre Planungserfordernisse individuell zugeschnittene beziehungsweise noch zu vermessende Grundstücksgröße und informieren Sie umfassend über Kaufpreis sowie sonstige Kosteneinflussgrößen für das Gewerbegrundstück. Den von Ihrem Architekten zu erstellenden Lageplan für Ihr Bauvorhaben stimmen wir insbesondere hinsichtlich der möglichen Grundstücksausnutzung und -anschlüsse, Grünanlagen, Zufahrten, Stellplatzerfordernisse, Zufahrten und gegebenenfalls zu berücksichtigender, straßenbegleitender Baum- und Laternenmaststandorte mit Ihnen ab.

Darauf aufbauend erhalten Sie ein genau auf Ihre Anforderungen abgestimmtes, formales Grundstücksangebot, das zusammen mit der Kostenkalkulation Ihres Architekten die Grundlage Ihrer Finanzierungsgespräche mit Banken und sonstigen Finanzierungsinstituten darstellt.

Selbstverständlich vermitteln wir Ihnen auch gerne Ansprechpartner*innen bei Kammern und unseren Gesellschafterbanken, die Sie in allen Fragen rund um die Finanzierung Ihres Bau- und Investitionsvorhabens und möglicher öffentlicher Fördermittel gerne beraten.

Bei Vorlage der Finanzierungszusage steht dem Vertragsabschluss für den Grundstückskauf nichts mehr im Wege. Sie erhalten von uns einen individuellen Kaufvertragsentwurf einschließlich Beschreibung, Lageplan sowie den von Ihnen gestellten Ansichten und Schnitten Ihres Vorhabens. Nach Konsultation Ihres Steuerberaters und Klärung letzter vertraglicher Detailfragen vereinbaren wir gerne einen Beurkundungstermin für den Grundstückskauf für Sie bei dem vor Ort ansässigen Notar.

Wir freuen uns, Sie schon bald als neu ansiedelndes Unternehmen in Bornheim begrüßen zu dürfen.

Genehmigungsphase: Bauantrag und -genehmigung

Für einen vollständigen Bauantrag müssen die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen vorliegen, die Sie im Vorfeld Ihrer Antragstellung bereits vorbereiten sollten.

  1. Bauantrag
    mit Unterschriften und Angabe der Antragsart (kleiner oder großer Sonderbau)
  2. Lageplan
    insbesondere mit Angaben über Erschließung, Abstandsflächen, Baulasten, Stellplätzen und bei Vorhaben im Plangebiet mit Darstellung der Festsetzungen
  3. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
  4. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
    Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Angaben über den vorbeugenden und baulichen Brandschutz
  5. Brandschutzkonzept
    bei großen Sonderbauten (Vorhaben nach § 68 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW beziehungsweise vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern)
  6. Baubeschreibung
    mit Stellplatznachweis
  7. Gewerbliche Betriebsbeschreibung
    gegebenenfalls mit notwendigen weiteren Erläuterungen und besonderen Unterlagen, Nachweisen für die Beurteilung durch die Fachbehörden
  8. Berechnungen
    Nutzflächen, umbauter Raum, Rohbaukosten/Herstellungskosten

Die relevanten Bauanträge können Sie sich aus dem Formulardepot des Fachbereichs Städtebau der Stadt Bornheim jederzeit online herunter laden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die oben genannten Unterlagen mindestens in 5-facher Ausfertigung eingereicht werden müssen.

Von großer Bedeutsamkeit ist es, die genehmigungsrelevanten Punkte frühzeitig im Vorfeld der Antragsstellung zu klären. Selbstverständlich stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen die Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim zur Verfügung.

Für die Belange Immissionsschutz, Brandschutz, Arbeitsschutz, Stellplatzerfordernisse etc. können Sie sich mit Ihren Fragen direkt an die Bauaufsicht wenden:

Stadt Bornheim
Bauaufsicht
Bernd Joerdell
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Tel.: 02222/945-313

Die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens erfordert die Anpflanzung privater Grünflächen und teilweise auch die Herstellung ökologischer Ausgleichsflächen. Fragen in diesem Zusammenhang richten Sie bitte an das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün:

Stadt Bornheim
Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün
Herr Dr. Paulus
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Tel.: 02222/945-308

Bauphase

Sobald Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt, können Sie „loslegen“. Wir stehen Ihnen auch während der Bauphase gerne zur Verfügung, wenn es zu Problemen bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens kommen sollte. Deshalb sind wir dankbar, wenn Sie uns vor Beginn Ihrer Baumaßnahme eine*n Ansprechpartner*in beziehungsweise Ihre*n Bauleiter*in schriftlich mitteilen.

Öffentlichkeitsarbeit

Für viele Unternehmen wichtig und deshalb nicht zu vergessen ist die begleitende Öffentlichkeits- und Pressearbeit bereits während der Bauphase. Sofern Sie einen öffentlichkeitswirksamen 1. Spatenstich oder eine Grundsteinlegung planen, unterstützen wir Sie gerne dabei.

Nicht zuletzt bei der Ankündigung eines offiziellen Eröffnungstermins Ihres Unternehmens am neuen Standort in Bornheim in den lokalen Medien können Sie auf unsere organisatorische Erfahrung bauen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Betriebsphase

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim begleitet und betreut Sie auch nach Ihrer Eröffnung und dem Beginn Ihrer Betriebstätigkeit am Wirtschaftsstandort Bornheim. Hier bekommen Sie Hilfe bei Betriebserweiterungen und anderen betrieblichen Anliegen, allgemeine Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim und zu Fördermitteln, sowie Kontakte zu unternehmerischen Netzwerken.

Der Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim ist: Herr Sebastian Römer.