Sebastian Römer
Stadt Bornheim - Fachbereich 11.2 - Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Ehrenamt, Partnerschaften, Stadtarchiv
Telefon: 02222 945 - 339
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Stadt Bornheim - 6.1 – Bauaufsicht
Telefon: 02222 945 - 313
E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de
Die Preise für voll erschlossene Gewerbegrundstücke (GE) der Stadt Bornheim sind abhängig vom jeweiligen Standort und können auf Anfrage mitgeteilt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie durch Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner bei der WFG Bornheim oder direkt in den Standortinformationen zu den einzelnen Gewerbegebieten (Lageplan).
Die Realsteuerhebesätze der Städte und Kommunen im Kammerbezirk Bonn/Rhein-Sieg unterscheiden sich nicht wesentlich. Der Gewerbesteuersatz der Stadt Bornheim liegt für 2023 bei 515 v.H. und der Grundsteuersatz B für 2023 bei 750 v.H. Beide Steuersätze liegen etwa im Durchschnitt des Rhein-Sieg-Kreises. Eine vergleichende Aufstellung der aktuellen Steuerhebesätze im IHK-Bezirk und in NRW finden Sie hier:
Ein Berechnungsbeispiel der IHK Frankfurt zeigt, dass geringfügige Unterschiede der Hebesteuersätze der Kommunen verhältnismäßig geringe Auswirkungen auf die Gewerbesteuerzahlung der Unternehmen haben (Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x 3,5% x Hebesatz). Da kann die Unternehmensrechtsform entscheidender sein, da hier Freibeträge eingerechnet werden können.