Sebastian Römer
Stadt Bornheim - Fachbereich 11.2 - Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Ehrenamt, Partnerschaften, Stadtarchiv
Telefon: 02222 945 - 339
Einsendeschluss: 31.12.2026 um 23:59 Uhr
Kleine und mittlere Unternehmen in NRW, die ihren Unternehmensstandort besser auf Starkregen oder Trockenheit vorbereiten möchten, können noch bis zum 31.12.2026 Förderung im Rahmen des Programms Klimaanpassung.Unternehmen.NRW beantragen. Gefördert werden naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen wie Begrünung, Entsiegelung oder Regenwasserversickerung.
Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen – das belegen der Klimaatlas NRW sowie der Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ des LANUK. Um die negativen Auswirkungen zu begrenzen, stärkt das Land mit der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ gezielt die Widerstandsfähigkeit von Wirtschaft und Infrastruktur gegenüber klimawandelbedingten Risiken. In Verfahren 2 werden investive Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto) gefördert. Projektanträge können noch bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden.
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen – beispielsweise Wasserversorgungsunternehmen – mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, für die die Förderung beantragt wird. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Gefördert werden naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften – einzeln oder kombiniert, darunter:
Im Fokus stehen Lösungen zum Schutz vor Hitze, Trockenheit, Starkregen und Überflutungen, die zugleich die öffentliche Wasserversorgung langfristig absichern. Bei der Planung ist der Natur- und Artenschutz zu berücksichtigen. Besonders geeignet sind integrierte Ansätze, die mehrere Aspekte der Klimaanpassung miteinander verknüpfen und als übertragbare Modellvorhaben dienen.
Nicht förderfähig sind Personalausgaben, die Erstellung betrieblicher Klimaanpassungskonzepte, Maßnahmen an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, rein technologische Maßnahmen (etwa Klimageräte oder Wasserfilteranlagen) sowie der Grunderwerb.
Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und richtet sich nach Art und Größe der Antragstellenden sowie nach dem Vorhaben. Planerische Vorbereitungen sind bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben förderfähig – jedoch nur in Verbindung mit einer investiven Maßnahme. Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Die Projekte müssen zum EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 passen. Bewertet werden insbesondere der konzeptionelle Ansatz, die Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie, die Angemessenheit des Mitteleinsatzes, der Modellcharakter und die Übertragbarkeit des Vorhabens sowie der Beitrag zu Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit.
Unternehmen mit Projektideen können sich gerne beraten lassen:
Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt.
Weitere Informationen und den Link zum Portal zur Einreichung finden Sie auf der Webseite der Innovationsförderagentur NRW: