Jetzt beantragen: Fördermittel für Klimaanpassung

Einsendeschluss: 31.12.2026 um 23:59 Uhr

Kleine und mittlere Unternehmen in NRW, die ihren Unternehmensstandort besser auf Starkregen oder Trockenheit vorbereiten möchten, können noch bis zum 31.12.2026 Förderung im Rahmen des Programms Klimaanpassung.Unternehmen.NRW beantragen. Gefördert werden naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen wie Begrünung, Entsiegelung oder Regenwasserversickerung.

Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen – das belegen der Klimaatlas NRW sowie der Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ des LANUK. Um die negativen Auswirkungen zu begrenzen, stärkt das Land mit der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ gezielt die Widerstandsfähigkeit von Wirtschaft und Infrastruktur gegenüber klimawandelbedingten Risiken. In Verfahren 2 werden investive Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto) gefördert. Projektanträge können noch bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen – beispielsweise Wasserversorgungsunternehmen – mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, für die die Förderung beantragt wird. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften – einzeln oder kombiniert, darunter:

  • Begrünungen und klimaresiliente Pflanzungen
  • Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenaustauschprozesse
  • Regenwasserversickerung sowie Versickern, Speichern und schadfreies Ableiten von Niederschlagswasser
  • Trinkwasserbrunnen
  • Verschattungselemente und Maßnahmen zur Verdunstungskühle

Im Fokus stehen Lösungen zum Schutz vor Hitze, Trockenheit, Starkregen und Überflutungen, die zugleich die öffentliche Wasserversorgung langfristig absichern. Bei der Planung ist der Natur- und Artenschutz zu berücksichtigen. Besonders geeignet sind integrierte Ansätze, die mehrere Aspekte der Klimaanpassung miteinander verknüpfen und als übertragbare Modellvorhaben dienen.

Nicht förderfähig sind Personalausgaben, die Erstellung betrieblicher Klimaanpassungskonzepte, Maßnahmen an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, rein technologische Maßnahmen (etwa Klimageräte oder Wasserfilteranlagen) sowie der Grunderwerb.

Wie wird gefördert?

Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und richtet sich nach Art und Größe der Antragstellenden sowie nach dem Vorhaben. Planerische Vorbereitungen sind bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben förderfähig – jedoch nur in Verbindung mit einer investiven Maßnahme. Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Die Projekte müssen zum EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 passen. Bewertet werden insbesondere der konzeptionelle Ansatz, die Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie, die Angemessenheit des Mitteleinsatzes, der Modellcharakter und die Übertragbarkeit des Vorhabens sowie der Beitrag zu Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit.

Fristen und Antragstellung

  • Antragsschluss: 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr (Einreichung über das EFRE.NRW.Online-Portal; dort stehen auch die Antragsunterlagen zum Download)
  • Projektlaufzeit: sollte 24 Monate nicht überschreiten; Projekte müssen bis spätestens 30. Juni 2029 abgeschlossen sein
  • Die rechtsverbindlich zu unterschreibende Zusammenfassung muss dem Projektträger ebenfalls bis zum Antragsschluss vorliegen – im Original per Post an die Innovationsförderagentur NRW, Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52425 Jülich, oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail
  • Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt durch das LANUK NRW in der Reihenfolge des Eingangs, die Prüfung der Förderwürdigkeit durch die Innovationsförderagentur NRW beim Projektträger Jülich. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Beratung und Kontakt

Unternehmen mit Projektideen können sich gerne beraten lassen:

Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt.

Weitere Informationen und den Link zum Portal zur Einreichung finden Sie auf der Webseite der Innovationsförderagentur NRW: