Sebastian Römer

Stadt Bornheim - Fachbereich 11.2 - Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Ehrenamt, Partnerschaften, Stadtarchiv

Telefon: 02222 945 - 339

E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de

Paul Corrales Braun

Telefon: 02222 945 - 225

E-Mail: corrales@wfg-bornheim.de

Ansiedlungsberatung

Internationales

Inhalte dieser Rubrik:

  • Auslandsmärkte – Informationen zur Vorbereitung einer Expansion Ihres Unternehmens auf ausländischen Märkten
  • Ausländerrecht – Informationen für ausländische Unternehmen zur Ansiedlung in Deutschland
  • Beschäftigung von Flüchtlingen – Informationen für inländische Unternehmen zu Voraussetzungen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten für die Beschäftigung von Migranten
  • Links – Internationales im Internet

Internationales – Auslandsmärkte

Vor der Aufnahme neuer geschäftlicher Aktivitäten im Ausland steht für jedes Unternehmen die kritische Prüfung der eigenen Möglichkeiten. Ob Sie bereits grenzüberschreitend tätig sind oder zum ersten Mal neue Märkte im Ausland anvisieren: Das Außenwirtschaftsportal des Landes NRW unterstützt Sie mit einem umfassenden Informations- und Serviceangebot von allen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen.

http://www.nrw-international.de

Das Enterprise Europe Network ist das größte Netwerk von Informations- und Beratungsstellen in Europa, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen ist das Konsortium NRW.Europa, das Ihnen Publikatinen zu den unterschiedlichsten Themen bietet, wie zum Beispiel die Themenreihe „EU-Förderung konkret“. 

Im Themenheft „Förderprogramme der Entwicklungszusammenarbeit – Chancen für NRW-Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern“ erhalten Sie zahlreiche Informationen über Förderprogramme und Finanzierungshilfen, die Unternehmen aus NRW zum Teil mittelbar aber auch direkt nutzen können, um erste Schritte in Entwicklungs- und Schwellenländer zu gehen. Das Themenheft erhalten Sie hier.

Weitere Themenhefte können Sie unter www.nrweuropa/abo abonnieren.

 

Wirtschaftliches Wachstum findet heute vorwiegend in Entwicklungs- und Schwellenländern statt. Geschäftsmöglichkeiten in diesen Ländern bleiben aber häufig ungenutzt, da sie mit hohen wirtschaftlichen und politischen Risiken verbunden sein können. Um diese Risiken zu minimieren und das für einen erfolgreichen Ersteinstieg notwendige Know-how kostengünstig zu erwerben, bietet sich eine Beteiligung an Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) an. EZ-Scouts bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg fungieren in diesem Kontext als Mittler zwischen Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit. Fachkundige Berater mit entwicklungspolitischem Know-how beraten Unternehmen ganz inidviduell zu den Kooperationsmöglichkeiten mit der deutschen EZ und ermöglichen eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme zu entsprechenden Ansprechpartnern in den zuständigen Ministerien.

Ihr Ansprechpartner bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg: EZ-Scout Gerhard Weber, Tel. 0228 / 2284-171.

Weitere Informationen zu den EZ-Scouts bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg erhalten Sie hier.

Unternehmen, die auf ausländischen Märkten erfolgreich sein wollen, müssen den relevanten Markt kennen. Dazu gehört das Wissen um rechtlich und steuerliche Bedingungen ebenso wie die Kenntnis der Menschen, Institutionen und Kultur des Landes. Die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sind die Partner der deutschen Wirtschaft, wenn es um den Zugang zu ausländischen Märkten geht:

http://www.ahk.de

Die deutschen Auslandshandelskammern sind Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammern, Verbänden und Wirtschaftsförderungseinrichtungen und bieten Unternehmen aller Branchen ihre Dienstleistungen an. Dazu gehören:

  • Absatzberatung
    Von der Analyse der Vertriebsstrukturen über die Präsentation der Produkte bis hin zur Vermittlung persönlicher Kontakte.
  • Markstudien
    Analyse ausgehend vom makroökonomischen und regulatorischen Umfeld bis hin zu konkurrierenden Marktteilnehmern und zur Positionierung des Produktangebots.
  • Rechtsauskünfte
    Unterstützung bei Vertragsgestaltung, Firmengründung und allen landesspezifischen Rechtsvorgängen.
  • Terminorganisation
    Reiseorganisation und Vereinbarung von Geschäftsterminen sowie fremdsprachliche Begleitung.

 

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim vermittelt für ortsansässige Unternehmen gerne auch den Kontakt zur zuständigen öffentliche Beratungsstelle, wenn es um die Erschließung neuer Märkte im Ausland geht.

Internationales – Ausländerrecht

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim unterstützt ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung am Standort Bornheim. Wenn Sie nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) stammen, helfen wir Ihnen insbesondere auch bei dem Kontakt mit den zuständigen Behörden, damit Sie im Rahmen des ausländerrechtlichen Verfahrens möglichst einfach die notwendigen Genehmigungen für Ihr Unternehmen in Deutschland (z.B. uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung) erhalten.

Im Abhängigkeit vom Herkunftsland gibt es in Deutschland unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

  • Europäische Union: Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland und unterliegen keinen Restriktionen. Sie können ohne Formalitäten nach Deutschland einreisen und wie ein Inländer Ihr Unternehmen gründen.
  • Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA, Puerto Rico: Angehörige dieser Staaten können zunächst mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die erforderliche unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der zuständigen lokalen  Ausländerbehörde (Service Center) beantragen.
  • Andere Staaten: Angehörige anderer Staaten müssen die Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise bei der jeweiligen deutschen konsularischen Vertretung im Heimatland des Unternehmens beantragen. Je nach Herkunftsland gelten sehr unterschiedliche Regelungen, die Sie beim  Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erfragen können.

Die Bearbeitung Ihrer Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen vor Ort obliegt der lokal zuständigen Ausländerbehörde, die in der Regel unter Hinzuziehung externer Beratung das Anliegen eines Ausländers, in Deutschland unternehmerisch tätig zu werden, prüft. Ausländer müssen dazu Belege über ihre Absicht, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, beibringen. Dies können z.B. Business-Pläne oder Finanzunterlagen sein. Was im individuellen Fall notwendig ist, sollten Sie vorab mit der lokalen Ausländerbehörde klären.

Erkundigen Sie sich auch nach weiteren deutschen Beratungseinrichtungen vor Ort, die Ihnen weiterhelfen können. So gibt es beispielsweise in sehr vielen Staaten eine  deutsche Auslandshandelskammer, die Sie kompetent beraten kann.

Internationales – Beschäftigung von Flüchtlingen

Die aktuelle Migrationsbewegung stellt unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen, die auch für Unternehmen von großer Bedeutung sind.

Einerseits bietet der Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte neue Chancen und Potentiale für Unternehmen zur Überwindung des Fachkräftemangels in Deutschland und durch die Beschäftigung von Flüchtlingen wird ein wichtiger Beitrag zu deren Integration geleistet. Weiterlesen „Internationales – Beschäftigung von Flüchtlingen“